Übersicht Gesetzeslage über Cannabis in der Schweiz

Erklärung

  • Cannabiserzeugnisse bis 1% THC darf in der Schweiz legal verkauft und erworben werden.  
  • Aufgrund der kommunistischen Züge in unserem Landwirtschaftsgesetz müssen alle Pflanzen, die auf Feldern für gewerbliche Zwecke angebaut werden im Sortenkatalog für Saat- und Pflanzengut stehen. Bei Cannabis ist es der EU-Sortenkatalog. Unsere Sorten und alle über 0.2% THC sind nicht im Katalog aufgeführt.
  • Indoor dürfen all unsere CBD Sorten gewerblich angebaut werden. 
  • Als Privatperson dürfen all unsere CBD-Pflanzen im Freien auf dem Balkon oder im. Garten angepflanzt werden.
  • In einigen Kantonen gibt es eine Meldepflicht bezüglich Cannabispflanzen. Meistens genügt ein Anruf bei der Polizei.