Cannabiserzeugnisse bis 1% THC darf in der Schweiz legal verkauft und erworben werden.
Aufgrund der kommunistischen Züge in unserem Landwirtschaftsgesetz müssen alle Pflanzen, die auf Feldern für gewerbliche Zwecke angebaut werden im Sortenkatalog für Saat- und Pflanzengut
stehen. Bei Cannabis ist es der EU-Sortenkatalog. Unsere Sorten und alle über 0.2% THC sind nicht im
Katalog aufgeführt.
Indoor dürfen all unsere CBD Sorten gewerblich angebaut werden.
Als Privatperson dürfen all unsere CBD-Pflanzen im Freien auf dem Balkon oder im. Garten angepflanzt werden.
In einigen Kantonen gibt es eine Meldepflicht bezüglich Cannabispflanzen. Meistens genügt ein Anruf bei der Polizei.